AGB
§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angaben der Firma TECOM Analytical Systems Vertriebsgesellschaft m.b.H. (nachfolgend TECOM genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle nachfolgenden Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen des Vertragspartners, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn TECOM sie schriftlich bestätigt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von TECOM. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden. Die in Angeboten erhaltenen Zeichnungen, Abbildungen sowie angegebenen Maße, Gewichte und sonstige Leistungen sind verbindlich. TECOM behält sich allerdings das Recht vor, Konstruktionsänderungen zum Zwecke der technischen Verbesserung jederzeit vorzunehmen. Die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher oder sonstiger Genehmigungen ist Angelegenheit des Vertragspartners.
§ 3 Preise
Soweit nicht anders angegeben, hält sich TECOM an die im Angebot enthaltenen Preise 90 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Erfolgt die Lieferung nicht innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsabschluss, so gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise.
§ 4 Lieferbedingungen
Die genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die TECOM die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, hat TECOM auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Bei Vorliegen solcher Umstände verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Dauert die Lieferverzögerung länger als 3 Monate, so ist der Vertragspartner nach Ablauf einer eingeschrieben schriftlich gesetzten und angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen der Lieferverzögerung sind ausgeschlossen. TECOM ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Bei Bestellungen über einem Warenwert von 150,- € erfolgt die Lieferung frei Haus. Bei geringeren Bestellungen berechnen wie eine Selbstkosten-Pauschale für Fracht- und Verpackungskosten.
§ 5 Gefahrenübergang
Versicherung und Beförderungsgefahr gehen zu Lasten von TECOM. Falls die Ware oder die Leistung ohne unser Verschulden von dem Vertragspartner nicht angenommen wird, so geht die Gefahr zu dem Zeitpunkt auf den Vertragspartner über, zu dem er bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung die Ware oder die Leistung entgegennehmen könnte.
§ 6 Gewährleistung
TECOM gewährleistet, dass die gelieferten Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Für die gelieferten Produkte übernimmt TECOM für ein Jahr die Garantie, beginnend mit dem Lieferdatum. Ausgenommen von der Garantie sind alle Teile, die aufgrund ihrer baulichen oder stofflichen Beschaffenheit einem normalen Verschleiß unterliegen und im Rahmen regelmäßiger Wartungsarbeiten auszuwechseln sind. Die Garantie ist ausgeschlossen für solche Fehler, die aufgrund nicht ordnungsgemäßer Handhabung und/oder Lagerung oder durch nicht sachgemäße Reparaturen oder Änderungen der Produkte oder sonstiger Eingriffe Dritter entstehen. Der Vertragspartner muss Mängel bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und/oder Garantieansprüchen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können oder die während der Garantiezeit auftreten, sind von dem Vertragspartner – bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und/oder Garantieansprüchen – unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. TECOM erfüllt Gewährleistungs- und Garantieansprüche in der Weise, dass mangelhafte Produkte kostenlos nachgebessert oder ersetzt werden. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Vertragspartner berechtigt, eine Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Gewährleistungsansprüche gegen TECOM stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner zu und dürfen nicht abgetreten werden.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner, einschließlich der künftig entstehenden, unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und Saldo gezogen und anerkannt ist. TECOM ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch- , Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Vertragspartner selbst den Abschluss einer solchen Versicherung nachweist. Bei Verletzung wichtiger Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist TECOM zur Rücknahme der Ware berechtigt und der Vertragspartner ist zur Herausgabe verpflichtet. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Vertragspartner verpflichtet, auf das Eigentum von TECOM hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
§ 8 Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von TECOM 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, bei Zahlungen innerhalb 10 Tagen gewähren wir 2 % Skonto. TECOM ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Vertragspartners, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist TECOM berechtigt, die Zahlung und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Rechnungen für Wartungsverträge sind sofort ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn TECOM über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Gerät der Vertragspartner in Verzug, ist TECOM berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatz für offene Kontokorrentkredite mindestens jedoch in Höhe von 10 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank zu berechnen. Wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, so ist TECOM berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Schecks angenommen wurden. TECOM ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn TECOM ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. Der Vertragspartner erklärt sich mit der Verrechnung seiner Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber TECOM einverstanden.
§ 9 Haftungsbeschränkung
Die Haftung gegenüber dem Vertragspartner beschränkt sich auf unmittelbare Schäden, verursacht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von TECOM. Die Haftung wird der Höhe nach auf den Warenwert bei Gefahrenübergang bzw. auf das vereinbarte Entgelt jenes Produktes/Produktteiles, welches den Schaden verursacht hat bzw. in unmittelbaren Zusammenhand steht, begrenzt. TECOM haftet unter anderem nicht für Schadenersatzansprüche Dritter, für mittelbare Schäden, für Schäden aus Datenverlust, für entgangenen Gewinn oder erwartete Ersparnisse. Jegliche Schadenersatzansprüche verjähren 1 Jahr nach erfolgter Übergabe der Ware bzw. sonstiger Leistungserbringung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebende Streitigkeiten ist Wien. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.